Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe

Sozialauswahl, welchem Mitarbeiter muss gekündigt werden

BAG, Urteil vom 29.01.2015 – 2 AZR 164/14

Was gibt den Ausschlag: Länge der Beschäftigungsdauer oder Höhe der Unterhaltsverpflichtungen?

Nach den BAG ist grundsätzlich keinem der gesetzlichen Sozialauswahlkriterien der Vorrang zu geben. Es kommt alleine auf die individuellen Unterschiede der betroffenen mit einander zu vergleichenden Mitarbeiter an und damit nicht auf eine „bestmögliche“ Sozialauswahl. Im vorliegenden Fall gab die Höhe der Unterhaltsverpflichtungen (3 Personen) den Ausschlag.

Damit zeigt das BAG, dass es den Unterhaltspflichten im Verhältnis zum Lebensalter und zur Dauer der Betriebszugehörigkeit den Vorrang einräumt, zumal wenn Lebensalter und Betriebszugehörigkeit sich bei den zu vergleichenden Mitarbeitern nicht wesentlich unterscheiden.

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