Einträge von Rechtsanwältin Gundelind Schübel

Fristlose Kündigung bei Bagatelldelikt

Fristlose Kündigung unwirksam, weil 14 Jahre lang beanstandungslos beschäftigte Küchenhilfe 2 KG Essensreste mitgenommen hat. Früher war in solchen Fällen eine fristlose Kündigung möglich. Seit dem Emmely-Fall (BAG 2 AZR  541/09 vom 10.06.2010) ist auch bei Bagatelldelikten von geringem Wert zunächst eine umfassende Interessensabwägung vorzunehmen, so dass ohne weiteres möglich sein kann, dass eine fristlose […]

Fall Emmely

Einer Kassiererin war vorgeworfen worden, zwei ihr nicht gehörende Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich selbst eingelöst zu haben; ihr wurde fristlos gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht erklärte jedoch die Kündigung für unwirksam. Das Arbeitsgericht Berlin sowie das Landesarbeitsgereicht Berlin-Brandenburg hatten beide die Kündigung zunächst für wirksam erachtet: Die Verdachtskündigung sei wirksam, da Vertrauen zerrüttet […]

Kündigung wegen verdeckter Videoüberwachung

Bei Diebstahl einer Zigarettenpackung aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Wenn eine verdeckte Videoüberwachung einen Täter überführt, kann das somit gewonnene Beweismaterial im Prozess grundsätzlich nicht ohne Weiteres verwertet werden. Doch das Interesse des Arbeitgebers geht  dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Arbeitnehmers ausnahmsweise dann […]

Keine wirksame Anrechnung von Urlaub bei außerordentlicher Kündigung:

Nach dem BAG kann ein Arbeitgeber einen fristlos gekündigten Arbeitnehmer nicht gleichzeitig wirksam unter Anrechnung von Urlaub freistellen. Der Urlaub bleibt bestehen. Der Passus in einer fristlosen Kündigung mit dem Wortlaut „Im Falle der Wirksamkeit der hilfsweise fristgemäßen Kündigung werden Sie mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung sämtlicher Urlaubs- und Überstundenansprüche unwiderruflich von der Erbringung Ihrer […]

Kündigung wegen “Arbeitszeitbetrug”

Missbrauch einer „Stempeluhr“ bzw. vorsätzlich falsches Ausstellen entsprechender Formulare: Verstößt ein Arbeitnehmer vorsätzlich gegen seine Verpflichtung, die von ihm geleistete Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, dann rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer für einen Kollegen bestimmte Kontrollein­richtungen betätigt und dadurch über dessen geleistete Arbeitszeit täuscht. Auf eine Strafbarkeit der Pflichtverletzung […]